Verhalten im Todesfall

Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Obwohl jeder Todesfall individuell ist, erfordert er Maßnahmen, die in einer gewissen Reihenfolge zu treffen sind. Bitte informieren Sie uns so rasch Sie können und wir unterstützen Sie in Ihren schwersten Stunden so gut wie möglich. Wir organisieren die Abholung des Verstorbenen, nehmen Ihnen Behördenwege ab und leiten alle weiteren Schritte ein.
Wir stehen Ihnen gerne Tag und Nacht zur Verfügung. Rufen Sie uns an: Tel.Nr. 0664/1582624

Todesfall zu Hause

Bei einem Todesfall zu Hause verständigen Sie als erstes den Arzt in Ihrer Gemeinde, der vom jeweiligen Bürgermeister berechtigt wurde, die Totenbeschau durchzuführen – bzw. bei Urlaub oder am Wochenende dessen Vertretung.  Der Totenbeschauschein wird frühestens drei Stunden nach Eintreten des Todes ausgestellt. Bis zum Eintreffen des Arztes belassen Sie bitte den Verstorbenen in unveränderter Position (noch nicht umziehen!). Bevor wir die Abholung durchführen können, muss der Totenbeschauarzt amtlich den Tod feststellen. Spätestens nach erfolgter Ausstellung des Totenbeschauscheins nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir für Sie alle weiteren Schritte erledigen können.
Wir bieten Ihnen an, dass Sie vor Abholung des Verstorbenen in der Bestattung auf dem Gemeindeamt einen Sarg aussuchen können, das erspart dem lieben Verstorbenen die Umbettung und Ihnen deren Kosten. Bitte legen Sie Kleidung für den Verstorbenen zurecht, damit unsere Mitarbeiter ihn bei der Abholung ankleiden können. Gerne können Sie ihm auch persönliche Dinge mit in den Sarg legen (z.B. Kuscheltier, Kinderzeichnung, Foto).

Zeit, die nicht nachgeholt werden kann:

Vielleicht nehmen Sie sich jetzt Zeit, sich in aller Ruhe von Ihrem geliebten Verstorbenen zu verabschieden und möchten Verwandte oder Freunde informieren.
Eventuell ist es Ihnen ein Anliegen, (auch wenn der Verstorbene zu Lebzeiten die Krankensakramente empfangen hat) einen Priester zu sich zu bitten, der noch einen Sterbesegen erteilt und der Familie Trost spendet und mit ihr betet.

Todesfall im Krankenhaus/Pflege- und Betreuungszentrum

In der Regel erfahren Sie vom Ableben ihres Angehörigen telefonisch durch das Krankenhaus bzw. Pflegeheim. Die Totenbeschau wird von der Verwaltung organisiert. Bitte informieren Sie uns ehest möglich, damit wir die Abholung veranlassen und alle weiteren Schritte planen können.

Todesfall an einem öffentlichen Ort

Tritt der Todesfall eines Angehörigen an einem öffentlichen Ort ein (z.B. bei einem Verkehrsunfall), verständigt Sie die zuständige Sicherheitsstelle (Polizei), wobei Ihnen auch mitgeteilt wird, wohin der Verstorbene gebracht wurde.
In den meisten Fällen wird der Verstorbene in ein Krankenhaus transportiert, wo die Todesursache festgestellt wird.

Todesfall im Ausland

Beim Ableben eines Angehörigen im Ausland erfolgt die Verständigung normalerweise von der dort ansässigen österreichischen Botschaft.

Hier können Sie sich das Dokument „Verhalten im Todesfall“ downloaden.

Unterlagen für den Bestatter

Um alle Behördenwege für Sie erledigen zu können, ersuchen wir Sie, folgende Dokumente des Verstorbenen mitzubringen:

  • Totenbeschauschein bzw. Anzeige des Todes, ausgestellt vom Totenbeschauarzt (Wird von uns an das Standesamt zur Erstellung der Sterbeurkunde weitergeleitet.)
  • Geburtsurkunde (vor 1938 Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Taufschein zur Feststellung der Religionszugehörigkeit
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Akademikern: Nachweis des akademischen Grades
  • wenn Sterbeversicherung vorhanden: Originalpolizze (z.B. Wiener Verein)
  • Foto für Gedenkbild oder Parte
  • Bekleidung (keine Schuhe)

Hier können Sie die Liste der benötigten Unterlagen downloaden.

Was Sie nach einem Trauerfall eventuell erledigen müssen

Nach dem Ableben eines Menschen sind eine Reihe von Maßnahmen zu treffen, Wege zu erledigen und Fragen zu klären.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf mögliche Aufgaben hinweisen:

 

  • Antragstellung auf Hinterbliebenenpension
  • Ab-/Ummeldungen von Rundfunk und Fernsehen, Telefon, Handy, Strom-, Wasser- und Gasbezug
  • Ab-/Ummelden von Gemeindeabgaben
  • Änderung/Löschung von Versicherungen
  • Kündigung von Abonnements (Zeitung, Zeitschriften…)
  • Kündigung von Mietverträgen und Mitgliedschaften
  • Stornierung von Daueraufträgen bei Geldinstituten sowie Bausparverträgen
  • Zurücklegen von Gewerbeberechtigungen
  • Aktualisierung der Meldestatistik erfolgt automatisch durch das Standesamt.
  • Vorladung zum Notar betreffend Verlassenschaftsabhandlung erfolgt automatisch.
  • Eventuelle Bestattungskostenbeiträge von Gewerkschaften, Pensionskassen,Vereinen …
  • Abmeldung bei der Pensionsversicherung erfolgt automatisch.

Hier können Sie die Liste der Erledigungen downloaden.

Ich bin von euch gegangen,
nur einen kurzen Augenblick
und gar nicht weit.
Wenn ihr dahin kommt,
wohin ich gegangen bin,
werdet ihr euch fragen,
warum ihr geweint habt.

LAOTSE